Verordnung über den Covid-19-Solidaritätsbeitrag - Shopping in der Thuner Innenstadt

Verordnung über den Covid-19-Solidaritätsbeitrag

Das Massnahmenpaket des Gemeinderates zur Unterstützung der Thuner Wirtschaft beinhaltet unter anderem den Covid-19-Solidaritätsbeitrag über 2 Millionen Franken. Dieser Betrag soll zur Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmungen eingesetzt werden (siehe Medienmitteilung vom 23. April). Nachdem der Stadtrat am 7. Mai anlässlich seiner Sitzung im KKThun den Kredit genehmigt hatte, verabschiedete der Gemeinderat nun die dazu gehörende Verordnung.
Covid-19-Ausschuss ist bestimmt

Als Entscheidgremium in der operativen Abwicklung des Vorhabens ist ein paritätisch zusammengesetzter Ausschuss vorgesehen. Dieser definiert in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Wirtschaft der Stadt Thun die Details des Verfahrens und entscheidet über die Gesuche. Der Gemeinderat hat die folgenden Personen bestimmt:

  • Reto Heiz, Vertreter Verband WTO (Präsident)
  • Peter Aegerter, Vertreter Thuner Stadtrat
  • Martin Allemann, Vertreter Thuner Stadtrat
  • André Lengen, Vertreter Thuner KMU und IGT
  • Sandra Rupp, Vertreterin VPOD Sektion Thunersee
  • Stefan Otziger, Vertreter Stadt Thun (mit beratender Stimme)
Die operative Bearbeitung des Covid-19-Solidaritätsbeitrages startet Anfang Juni 2020. Ab diesem Zeitpunkt können Gesuche eingereicht werden. Auf der Webseite der Stadt Thun sind unter dem Fachbereich Wirtschaft die Instruktionen für das Vorgehen durch Gesuchstellende auf einer separaten Seite aufgeführt (http://www.thun.ch/stadtverwaltung/abteilungenaemter/fachbereich-wirtschaft/covid-19-solidaritätsbeitrag.html).

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