Ende 2022 genehmigte der Stadtrat das totalrevidierte Ortspolizeireglement einstimmig. Aufgrund einer Beschwerde kann das neue Reglement per 1. Mai 2023 nur teilweise in Kraft gesetzt werden. Die aktuell geltenden Nachtruhebestimmungen bleiben vorerst bestehen.
Im letzten Jahr hat die Stadt Thun das Ortspolizeireglement aus dem Jahr 2002 einer Totalrevision unterzogen. Der Stadtrat genehmigte dieses am 15. Dezember 2022 einstimmig. Mit der Revision passt die Stadt das Reglement übergeordnetem Recht an. Zudem trägt das revidierte Reglement gesellschaftlichen Veränderungen Rechnung (vgl.Medienmitteilung vom 30.11.2022). Aufgrund einer hängigen Beschwerde hat sich der Gemeinderat für eine Teil-Inkraftsetzung per 1. Mai 2023 entschieden. «Wir möchten die neuen, zeitgemässen Bestimmungen möglichst rasch umsetzen. Insbesondere die verkürzte Mittagsruhe dürfte Handwerksbetrieben, KMU und Veranstaltenden entgegenkommen», sagt Gemeinderätin Eveline Salzmann. Weitere wichtige Neuerungen sind das Verbot von gewerbsmässigem und organisiertem Betteln sowie die verständlichere Regelung zum Übernachten im Freien.
Bisherige Nachtruhebestimmungen gelten weiterhin
Mit der Teilrevision hätte die Stadt die Regelungen zur Nachtruhe wie folgt lockern wollen:
Gegen diese Liberalisierung der Nachtruhebestimmungen ging beim Regierungsstatthalteramt eine Beschwerde ein. Aus diesem Grund gelten bis auf Weiteres die bisherigen Bestimmungen mit einer generellen Nachtruhe zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr.
Weitere Informationen
Unter www.thun.ch/medienmitteilungen stehen das Ortspolizeireglement und weitere Informationen zum Download zur Verfügung.
Medienmitteilung Stadt Thun, 5. April 2023