Kriterien für die versuchsweise Aufhebung des Einbahnverkehrs - Shopping in der Thuner Innenstadt

Kriterien für die versuchsweise Aufhebung des Einbahnverkehrs

Seit Anfang Dezember 2021 setzen der Kanton Bern bzw. die Stadt Thun diverse Massnahmen des Runden Tisches des Verkehrsforums zum Thuner Innenstadtverkehr um (vgl. Medienmitteilungen des Kantons vom 3.12.2021 und 16.12.2021 sowie Medienmitteilungen der Stadt Thun vom 9.12.2021 und 18.1.2022). Der Gemeinderat unterstützt alle Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation. Die Sofortmassnahmen sind temporär und erfolgen testweise. Stadt und Kanton werten diese in einer einmonatigen Wirkungskontrolle ab Mai 2022 aus (Medienmitteilung vom 4.2.2022). Die Erkenntnisse fliessen in die weiteren Planungen ein.

Verkehrsversuch bedingt breiten politischen Konsens
Fallen die Resultate der Wirkungskontrolle nicht zufriedenstellend aus, ist der Thuner Gemeinderat bereit, das Einbahnregime in der Innenstadt versuchsweise für maximal sechs Monate aufzuheben. Diese Bereitschaft hatte der Gemeinderat den Gemeinden des rechten Seeufers bereits mit Schreiben vom 3. November 2021 mitgeteilt. Die Voraussetzung für einen solchen Versuch bildet aber ein breiter politischer Konsens über die Rahmenbedingungen und Kriterien. Die Verkehrsmassnahme müsste zudem beschwerdefähig publiziert werden. Ausserdem müsste der Berntorkreisel, der bei einer Aufhebung des Einbahnregimes Mehrverkehr aus der Unteren Hauptgasse aufzunehmen hat, baulich umgestaltet werden. Für die Finanzierung dieser Kosten müsste noch eine Lösung gefunden werden.

Erfolgskriterien: Reisezeit Bächimatte – Lauitor soll kürzer werden
Aus Sicht des Thuner Gemeinderats wäre die versuchsweise Aufhebung des Einbahnverkehrs dann erfolgreich, wenn die mittlere Reisezeit auf der Hofstettenstrasse zwischen 15 und 18 Uhr an Werktagen im Abschnitt Bächimatte bis Lauitor maximal 150 Sekunden beträgt. Auf dem gleichen Abschnitt dürfte die Reisezeit nur für maximal 2 Prozent aller Motorfahrzeuge mehr als 300 Sekunden betragen. Damit würde die Reisezeit wieder dem Stand vor Einführung des Einbahnregimes entsprechen.

Misserfolgskriterien: maximal 10 Prozent Mehrverkehr, keine neuen Staus
Nicht erfolgreich wäre die versuchsweise Aufhebung des Einbahnverkehrs, wenn
• der Mehrverkehr in der Innenstadt mehr als 10 Prozent beträgt;
• wenn neue Verspätungen auf anderen Buslinien als den Linien 21 und 25 auftreten;
• wenn neue Stausituationen auf der Aarestrasse / Steffisburgstrasse entstehen;
• wenn die Querungszeit für Fussgängerinnen und Fussgänger auf den aarequerenden Innenstadtachsen um mehr als 25 Prozent zunimmt.

Legen Blaulichtorganisationen ihr Veto ein oder kommt es auf anderen Buslinien als den Linien 21 und 25 der STI zu Kursausfällen, nehmen der Gemeinderat der Stadt Thun und der Kanton Bern (Oberingenieurkreis I) ihre Kompetenz in Anspruch, den Versuch ohne Rücksprache mit Dritten abzubrechen.

Thuner Gemeinderat engagiert sich für regional abgestützte, langfristige Lösung
«Mit der Offenheit zum versuchsweisen Aufheben des Einbahnverkehrs in der Innenstadt zeigt die Stadt Thun ihr Engagement zur Verbesserung der Situation für Thun und die umliegenden Gemeinden», so Gemeinderat Konrad Hädener. «Diese Verbesserungen dürfen aber nicht zu Lasten einer Mehrheit der Verkehrsteilnehmenden gehen.» Parallel zur Umsetzung der Sofortmassnahmen verfolgt der Thuner Gemeinderat eine langfristige, regional abgestützte Infrastrukturlösung. Ziel ist es, dass ein entsprechendes Infrastrukturprojekt ins nächste Agglomerationsprogramm des Bundes aufgenommen wird.

Medienmitteilung Stadt Thun 15.02.22