Die Banner an den Brücken der Thuner Innenstadt sind eine beliebte Werbemöglichkeit für Veranstalterinnen und Veranstalter, insbesondere für Vereine und gemeinnützige Organisationen. Durch die grosse Nachfrage wurde die Brückenwerbung baubewilligungspflichtig. Ein entsprechendes Gesuch der Stadt Thun lehnte das Regierungsstatthalteramt mit Berufung auf den Ortsbildschutz ab. Der Thuner Gemeinderat zog den Entscheid im Interesse der Veranstaltenden an die nächsthöhere Instanz weiter. Die zuständige Bau-, Verkehrs, und Energiedirektion (BVE) des Kantons Bern bestätigt nun den Entscheid des Regierungsstatthalters und weist die Beschwerde des Gemeinderates ab. Die BVE unterstützt die Interessen des Denkmal- und Ortsbildschutzes und argumentiert, dass die Innenstadtbrücken sehr wichtige Bestandteile des Stadtbildes seien. Aus ortsbildpflegerischer Sicht eigneten sich diese Brücken nicht als Werbeträger. Die Banner beeinträchtigen gemäss BVE das Ortsbild. Die Bahnhofbrücke sei darüber hinaus als erhaltenswertes Baudenkmal eingestuft.
Der Gemeinderat bedauert den Entscheid der BVE. Aufgrund der fehlenden Aussicht auf Erfolg verzichtet er auf eine Beschwerde vor dem Verwaltungsgericht. Das bedeutet, dass die Brückenbanner ab sofort nicht mehr als Werbeplattform zur Verfügung stehen. Als Werbealternative bietet die Stadt Veranstalterinnen und Veranstaltern in Zusammenarbeit mit der Allgemeinen Plakatgesellschaft APG/SGA einen Rabatt von 50 Prozent auf Werbeplakate im Format F4 (Weltformat) an. Das Eventplakatnetz umfasst über 50 Plakatanschlagstellen. Bedingung für die vergünstigten Konditionen ist, dass die Events auf dem Gemeindegebiet der Stadt Thun stattfinden. Das Angebot ist begrenzt auf zehn Plakate pro Veranstaltung und Jahr.
Weitere Informationen auf der Website der Stadt Thun