Einheitliche Bewilligungpraxis für Aussensitzplätze - Shopping in der Thuner Innenstadt

Einheitliche Bewilligungpraxis für Aussensitzplätze

Der Thuner Gemeinderat lockert die Bewilligungspraxis für die Aussenbewirtschaftung weiter. Ab sofort können neue Aussensitzplätze in der gesamten Innenstadt bis 0.30 Uhr bewirtschaftet werden, sofern es die baurechtlichen Bestimmungen und die Platzverhältnisse erlauben. Nach dem 2010 verhängten Bewilligungsstopp für neue Strassencafés in der Innenstadt sind zusätzliche Aussensitzplätze grundsätzlich bereits seit März 2018 wieder möglich. Ausgenommen waren Obere Hauptgasse (ab Kreuzgasse), Mühleplatz und Rathausplatz, wo neue Aussenplätze nur tagsüber erlaubt wurden. Nun gilt die Regelung auch in diesem Perimeter. Gesuche für neue Aussensitzplätze durchlaufen den gängigen Baubewilligungsprozess. Baubewilligungsbehörde ist der Regierungsstatthalter, wie die Stadt mitteilt.

Die Anpassung basiert erneut auf Gesprächen am runden Tisch «Wohnen und Nachtleben in der Thuner Innenstadt» unter der Leitung von Gemeinderat Peter Siegenthaler, Vorsteher der Direktion Sicherheit und Soziales. Die dort vertretenen Anspruchsgruppen überprüften die Regelung und stimmten einer probeweisen Lockerung zu. «Das Gleichgewicht zwischen Arbeiten, Wohnen und Ausgehen bleibt auch mit der neuen Regelung erhalten», sagt Gemeinderat Peter Siegenthaler. De facto wird nur eine kleine Anzahl neuer Sitzplätze möglich sein, da insbesondere der Mühleplatz bereits nahezu voll belegt ist. Auch in der Oberen Hauptgasse und auf dem Rathausplatz ist eine Erweiterung aufgrund der frei zu haltenden Rettungsachse nur beschränkt möglich.

Spätestens in einem Jahr überprüfen die Interessensgruppen, ob sich die neue Regelung bewährt oder ob Korrekturen notwendig sind. Wenn Betriebe negativ auffallen, wird die Stadt, sofern dies in ihrer Kompetenz liegt, die nötigen Massnahmen ergreifen.