Die IGT steht hinter der Fussgängerzone - Shopping in der Thuner Innenstadt

Die IGT steht hinter der Fussgängerzone

Aufgrund der neusten Entwicklungen und der neuen Beschwerde vom VCS gegen die neuste Verfügung bzw. den breitabgestützten Kompromissvorschlag vom Gemeinderat ist der geplante Rückzug nun leider nicht mehr möglich. Offenbar konnte leider kein gemeinsamer Nenner gefunden werden. Bei dem Kompromiss sind alle beteiligten Parteien (IGT, TIL, Thuner KMU, VCS, IG Velo etc.) aufeinander zugegangen, um eine gemeinsame Lösung zu arbeiten. 

«Wir sind der Meinung, dass man dem neuen Regime nun erst einmal etwas Zeit lassen müsste. Es ist viel zu früh bereits erste Rückschlüsse ziehen zu können. Die seitens der Direktion Bau- und Liegenschaften von Thun verfügten Verkehrsmassnahmen bilden einen sinnvollen ganzheitlichen Kompromiss, aus welchem nicht ein einzelnes Element entfernt werden kann», schreibt die IGT in einer Medienmitteilung.
 
Mit den Anlieferungszeiten werde ein Problem dargestellt, das in der Realität praktisch gar keines sei. «Es ist ja überhaupt nicht so, dass nun Dutzende von Lastwagen tagtäglich am Nachmittag anliefern. Schon vorher wurden die Anlieferungen zu 95% am Vormittag ausgeführt und das ist auch heute noch so», hält die IGT fest. «Zudem stört uns, dass letzthin immer wieder von einer Ausdehnung der Anlieferzeiten gegenüber vorher gesprochen wird. Das stimmt nur im Bereich des unteren Bälliz, in der restlichen Innenstadt und somit dem allergrössten Teil der Fussgängerzone beinhaltet das neue Vekehrsregime gegenüber vorher ganz klar eine Einschränkung. Es ist keine Ausdehnung!»
 
Thun sei nicht vergleichbar mit anderen Städten, schreibt die IGT weiter. «Wir müssen festhalten, dass wir mit unserer Innenstadt auf einer Insel auch eine spezielle Situation haben und nicht wie andere Fussgängerzonen von hinten her beliefert werden können. Entweder haben wir die Aare oder den Schlossberg dazwischen. Von daher ist Thun nicht vergleichbar mit anderen Städten.» 

Die IGT ist überzeugt, dass von allen Beteiligten – «also auch von Vertretern vom VCS und Pro Velo» – ausgearbeitete Kompromiss eine Chance verdient habe, sich zu entwickeln und zu etablieren. Dies mit allfälligen Anpassungen nach einem Jahr. «Die nun vom VCS ins Feld geführten rechtlichen Argumente greifen juristisch nicht. Situationsbezogen und somit aufgrund sachlicher Argumente wie spezieller Lage der Innenstadt sind durchaus Ausnahmen im Sinne der Signalisationsverordnung möglich, dies verkennt der VCS in der Beschwerde vom 5. Dezember 2018. Die IGT und die weiteren Beschwerdeführer werden nun mit ihrem Rechtsanwalt die juristische Lage prüfen und entsprechend reagieren in den kommenden Tage.»

Die Medienmitteilung der IGT (PDF, 532 KB)