8-tung: Neues Verkehrsregime in der Innenstadt - Shopping in der Thuner Innenstadt

8-tung: Neues Verkehrsregime in der Innenstadt

Die Bauarbeiten in der Thuner Innenstadt ruhen bis im März 2009. Der Berntorplatz und die Burgstrasse sind wieder normal befahrbar. Einzig im Bereich der Grabenstrasse bis und mit der Querung der Schwäbisgasse werden im November 2018 noch Kanalisationsarbeiten ausgeführt.

Die beiden Einbahnabschnitte für den Autoverkehr auf der Allmendbrücke und der Sinnebrücke/Oberen Hauptgasse bleiben als Begleitmassnahme zum Bypass Thun Nord bestehen und sollen die Innenstadt dauerhaft vom Durchgangsverkehr entlasten sowie die Verkehrssicherheit erhöhen, insbesondere für Fussgänger und Velofahrende.

Fussgängerzone in der Innenstadt
Das Bälliz, der Rathausplatz, die Untere und Obere Hauptgasse, der Mühleplatz und der Aarequai sind neu Fussgängerzonen. In diesen gilt grundsätzlich ein Fahrverbot. Ausnahmsweise kann klar ein definierter und beschränkter Fahrverkehr zugelassen werden. Dieser darf aber höchstens im Schritttempo verkehren. Der Vortritt bleibt den Fussgängern vorbehalten. Ausnahmen sind wie folgt vorgesehen: 

Güterumschlag sowie Ein- und Aussteigenlassen von gebrechlichen oder gehbehinderten Personen:
  • Montag bis Sonntag: 05.00 -12.00 Uhr und
  • Montag bis Freitag: 14.00 – 18.30 Uhr
Taxis auf Bestellung, mit einer Bewilligung (z.B. Anwohnende) sowie Hotel-Logiergäste (Übernachtung und Gepäck vorausgesetzt)