IGT gegen generelle Aufhebung von Parkplätzen - Shopping in der Thuner Innenstadt

IGT gegen generelle Aufhebung von Parkplätzen

Als Interessenvertreterin der Geschäfte in der Thuner Innenstadt ist die der Ansicht, dass dieser Entscheid unbedingt nochmals überdacht werden muss. Trotz der 2012 im Zusammenhang mit dem Parking City Ost Schlossberg getroffenen Vereinbarung zwischen der Stadt Thun, dem VCS und der IGT. Die Umstände haben sich in den vergangenen Jahren massiv verändert! Gemäss Thuner Volksabstimmung vom 25. November 2012 über den Investitionsbeitrag von 6 Millionen zu Gunsten des Parking City Ost Schlossberg sollten im Gegenzug sämtliche 240 oberirdischen Parkplätze in der Innenstadt verschwinden. Die Vereinbarung zwischen Gemeinderat, VCS und IGT war damals auch Teil der Abstimmungsbotschaft.

Der Vorstand der IGT hat trotzdem einstimmig entschieden gegen die Verfügungen dennoch Beschwerde zu führen. Der Versuch, die Parkplatz-Aufhebung mittels juristischen Mitteln aufzuhalten, steht vor allem im Bestreben, ein lebendiges Stadtzentrum zu erhalten. Würde gegen die verfügte Parkplatz-Aufhebung keine Beschwerde ergriffen, ist dies juristisch als bedingungslose Zustimmung zur Aufhebung der oberirdischen Parkplätze in der Innenstadt zu werten, was nicht im Interesser der IGT sein kann.

Der IGT blieb daher im Interesse zahlreicher Mitglieder keine andere Wahl, als auch den Rechtsweg zu beschreiten, was schliesslich auch ihr gutes Recht ist. Die IGT verzichtete in der Vereinbarung im Jahre 2012 nie darauf, allfällig Rechtsmittel gegen die Parkplatz-Aufhebung zu ergreifen. Entsprechend wurde nun der Thuner Rechtsanwalt Gerhard Frey, Fachanwalt SAV für Bau- und Immobilienrecht, mit der Ausarbeitung der Beschwerde betraut. Frey betreut fortan das Vorgehen der IGT auf juristischer Ebene.

Die IGT ist überzeugt, dass sich die Zeiten seit 2012 in vielerlei Hinsicht verändert haben. Der Detailhandel hat sich stark verändert und steht unter massiven Druck. Zum einen ist der Internethandel in den letzten sieben Jahren regelrecht explodiert. Auch wusste die IGT 2012 nicht, wie und ob der Bypass Thun Nord dereinst nach Eröffnung funktionieren wird. Weiter hatte die IGT damals keine Kenntnis von den grossen städtischen Bauprojekten in der Innenstadt (Lauitorstutz, Berntorkreisel, Bahnunterführung Frutigenstrasse, Bahnhofbrücke), noch war das neue Einbahn-Verkehrsregime konkret ein Thema. Zwischenzeitlich wurden Einkaufscenter in der Peripherie massiv ausgebaut. Anhand diverser anderer Schweizer Städte sieht man, was eine Aufhebung von Kurzzeitparkplätzen in Innenstadtlagen für Konsequenzen mit sich bringt. Zug, Liestal, Burgdorf, Langenthal oder der Münsterhofplatz in Zürich sind nur einige Beispiele dafür. Diese Städte würden dies rückblickend wohl kaum mehr so einführen bzw. so radikal umsetzen. Denn die Resultate aufgrund der Massnahmen fallen deutlich negativer aus als erwartet; teilweise sind sie sogar sehr gravierend. Viele Geschäfte konnten in der Folge schlicht nicht mehr überleben, die Kunden sind in die Einkaufscenter an der nahegelegenen Peripherie ausgewichen – oder ins Internet abgewandert. Leerstände mit bekannten negativen Nebenerscheinungen waren die Konsequenz.

Die IGT ist überzeugt, dass die geplante Aufhebung von Kurzzeitparkplätzen auch in Thun gravierende Auswirkungen auf die Geschäfte haben wird. Genügend oberirdische Kurzzeitparkplätze in der Innenstadt sind überlebenswichtig – besonders auch für die Erledigung von kleinen Besorgungen. Wir fordern aus diesem Grund genügend Kurzzeitparkplätze in der Thuner Innenstadt. Die IGT hält dabei ganz klar fest, dass in keiner Art und Weise der Erhalt sämtlicher heutiger Innenstadt Parkplätze angestrebt wird. Eine neue, sachgerechte Diskussion und Lösung im Sinne aller ist zwingend nötig. Und das jetzt.

Ansonsten dürfte es dann zu spät sein. Innerhalb weniger Tage haben sich 54 Beschwerdeführer/innen der Sammelbeschwerde der IGT angeschlossen. Es ist allerhöchste Zeit, dass man die Beschlüsse von 2012 neu überdacht und die Innenstadtparkplätze auch politisch nochmals diskutiert werden – im Sinne der IGT, der Ladenbetreiber, der Bürger und damit der Innenstadtbesucher sowie auch des Gewerbes ganz generell.

Die IGT setzt sich vehement für eine attraktive und lebendige Innenstadt ein. Dies klar für sämtliche Verkehrsteilnehmer – sowohl Fussgänger, Langsamverkehr, ÖV aber auch den motorisierten Individualverkehr.

20. März 2018