Der Vorstand der lnnenstadtgenossenschaft Thun ist vom Entscheid des Regierungsstatthalters enttäuscht. Nach Meinung des IGT-Vorstandes verstösst der Entscheid gegen Treu und Glaube, da bei Erteilung der Baubewilligung im Jahr 2002 explizit auf eine Bewirtschaftung der Parkplätze hingewiesen wurde. Im Baubewilligungsverfahren hatte sich Coop gegenüber einem Einsprecher verpflichtet, für die Parkplätze ab der ersten Minute eine Gebühr von mindestens einem Franken pro Stunde zu verlangen.
Sollte der neue Entscheid des Regierungsstatthalters umgesetzt werden, wird dies weitere Begehren wecken und andere Anbieter motivieren ihre Parkplatzbewirtschaftung aufzugeben. In Zukunft ist mit zusätzlichem Mehrverkehr in diesen Quartieren zu rechnen. Aus Studien ist klar belegt, dass Gratisparkplätze Mehrverkehr generieren.
Vor dem Hintergrund einer generellen Bewirtschaftung der öffentlichen Parkplätze im gesamten Gemeindegebiet hat die IGT in der Vergangenheit ein klares Bekenntnis zur Veränderung der Innenstadt geleistet. Dies mit der Zustimmung zu den flankierenden Massnahmen wie etwa den Abbau von Parkplätzen im öffentlichen Raum zugunsten des Baus der Parkhäuser im Schlossberg und beim Bahnhof.
Die Geschäftsleute und Dienstleister der Thuner Innenstadt befürchten deshalb, dass mit dem Entscheid des Regierungsstatthalters ein massiver Wettbewerbsnachteil entsteht. Der IGT- Vorstand prüft aus diesem Grund weiterführende rechtliche Schritte. Sie wird ausserdem das Gespräch zu anderen Organisationen suchen, um gegen diesen nicht nachvollziehbaren Entscheid zu kämpfen.